Spezialisierte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle für Kleinstselbstständige in Berlin

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Die Erhöhung von Energiekosten

20. November 2024

Die Erhöhung von Energiekosten (Strom- und Gas) bedeutet nicht nur für private Haushalte eine große finanzielle Herausforderung (früher besser bekannt als „Problem“) sondern trifft jetzt auch die gewerblichen Energieverträge von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen. Kosmetik-Studios und der stationäre Einzelhandel suchen jetzt dazu bei uns Rat.

Aktuell gibt es für gewerbliche „Inflations-Probleme“ nach unserer Kenntnis keine Hilfen und/oder Zuschüsse.

Wir empfehlen daher aktuell folgende Möglichkeiten:

  1. Diejenigen, denen eine mehrfache Erhöhung ihres Gaspreises mitgeteilt worden ist, aber einen Energievertrag mit einer sogenannten Preisgarantie abgeschlossen haben, sollten nachfolgende Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW zur Kenntnis nehmen. Diese hat zu dieser Problematik gerade einen Beschluss des LG Düsseldorf veröffentlicht:
    https://www.verbraucherzentrale.nrw/urteilsdatenbank/energie/lg-duesseldorf-unzulaessigkeit-von-preisanpassung-bei-preisgarantie-76610
  2. Da die Erhöhung der Energiepreise und sonstiger betrieblicher Kosten den Gewinn schmälert ist zu überprüfen, ob ein (erneuter) Antrag auf Grundsicherung in diesen Fällen sinnvoll ist. Der vereinfachte Zugang ist ja bis zum 31.12.2022 verlängert worden:
    https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/grundsicherung-1783154
    Auch wenn man mit der Gründung einer Selbstständigkeit sicherlich nicht das Ziel hatte, jahrelang einen Fuß im JobCenter zu haben, sollte man im Bedarfsfalle nicht zögern entsprechende Leistungen zu beantragen.
  3. Eine private Altersvorsorge ist eine private Altersvorsorge und keine Liquidationsüberbrückungshilfe!!