150 € erhalten und Pfändungsfreibetrag erhöhen
Ohne Antrag 150 € Sonderzahlung
Wer mit seinem Partner / seiner Partnerin in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, alleinstehend oder alleinerziehend ist, erhält eine einmalige „Corona-Sonderzahlung“ in Höhe von 150,00 €.
Ohne Antrag 150 € Kinderbonus
Wie aus dem letzten Jahr bekannt, bekommen auch in diesem Jahr wieder Familien 150,00 € pro Kind.
Kommen Sie mit den zusätzlichen Zahlungen über die Pfändungsfreigrenze von 1179,99 € auf ihrem P-Konto?
Als geeignete Stelle gemäß § 305 InsO (Anerkannt durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Berlin) sind wir berechtigt diese einmaligen Auszahlungen auf dem Pfändungsschutzkonto zu bescheinigen.
Unkompliziert kontaktieren, vorbeikommen und die Pfändungsfreigrenze erhöhen lassen!
Für weitere Infos folgen Sie dem Link zur Seite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-zuschlag-kinderbonus-2021
Rufen Sie uns an unter 030 69033-3107 oder schreiben Sie eine Mail an
sib-kleinstselbststaendige[at]berliner-stadtmission.de